Mehrkosten Preissteigerungen

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Mehrkosten Preissteigerungen

Leistet eine Versicherung eine Entschädigung für einen entstandenen Schaden, dann wird die Höhe der Entschädigung mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls festgelegt. Im Einzelfall können allerdings auch Mehrkosten durch Preissteigerungen entstehen, die während dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Beseitigung des Schadens anfallen. Der Versicherungsschutz kann solche Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen grundsätzlich abdecken.

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