Mindestbeitrag

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Mindestbeitrag

Der Begriff des Mindestbeitrags greift üblicherweise in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er betrifft Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge bezahlen und sich dadurch eine gewisse minimale Rente einschließlich möglicher Rentensteigerungen sichern, denn Selbständige unterliegen nicht automatisch und zwingend der Pflicht zur Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag berechnet sich aus einem theoretischen minimalen Monatsverdienst von 400 Euro und dem Beitragssatz aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

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