Mindestdeckung

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Mindestdeckung

Der Begriff der Mindestdeckung stammt aus der Kraftfahrzeugversicherung. Hier schreibt der Gesetzgeber in der Haftpflichtversicherung die Deckungssummen vor, damit entstehende Sach-, Personen- oder Vermögensschäden in einem minimalen Umfang abgedeckt sind. Die Mindestdeckung beträgt 1.000.000 Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die angebotenen Deckungssummen der Versicherer liegen in aller Regel aber höher als diese vorgeschriebene Mindestdeckung. Allerdings ist die Versicherungsprämie auch abhängig von der gewählten Deckungssumme und steigt mit ihrer Höhe, deshalb ist die Deckungssumme so zu wählen, dass sie zu den Anforderungen des Versicherten passt.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.