Mindesteigenbeitrag
finanzen.de Lexikon

Mindesteigenbeitrag
Der Begriff Mindesteigenbeitrag, auch "Sockelbeitrag", stammt aus dem Altersvermögensgesetz und der dort geregelten Riesterrente. Die Riesterrente basiert maßgeblich auf staatlichen Zulagen, der Grundzulage und der Kinderzulage. Um die vollen Zulagen zu erhalten und damit die volle Förderung durch den Staat, sind Mindestbeiträge in den Altersvorsorgevertrag zu zahlen, die durch den Versicherten selbst geleistet werden. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei vier Prozent des beitragspflichtigen Entgelts aus dem Vorjahr. In jedem Fall muss der Versicherte mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen. Liegt der Beitrag unter der Vier-Prozent-Grenze, erhält man die Zulagen nur anteilig.
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