Mitversicherte Person
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Mitversicherte Person
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Mitversicherte Personen genießen in der Regel den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherte selbst. Wer mitversichert werden kann, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Üblicherweise sind dies die Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner.
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