Nachtrag
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Nachtrag
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Ein Nachtrag wird bei Einschluss eines Zusatzrisikos als Ergänzung zum Versicherungsschein oder als Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt. Beispielsweise zusätzlich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz. Oder: bei Änderung eines bestehenden Risikos wie dem Wechsel der Fahrzeugart oder des polizeilichen Kennzeichens eines Kfz.
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