Nebenklage

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Nebenklage

Kategorie(n): 
Gibt dem durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten oder Hinterbliebenen eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben dem Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen. Machen Sie als Versicherter davon Gebrauch und treten somit als Nebenkläger auf (aktive Nebenklage), besteht dafür kein Rechtsschutz. Durch den zusätzlichen Einschluss des Opferrechtsschutzes kann bei einigen Versicherern dieses Risiko abgedeckt werden.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.