Pflege, nicht erwerbsmäßig
finanzen.de Lexikon

Pflege, nicht erwerbsmäßig
Pflegebedürftige müssen nicht zwingend durch erwerbsmäßig beschäftigtes Personal gepflegt werden, es besteht auch die Möglichkeit, sie durch nicht erwerbsmäßig tätige Personen betreuen zu lassen. Dabei kann sogar ein Familienmitglied diese Pflege übernehmen. Allerdings besteht auch bei nicht erwerbsmäßiger Pflege unter bestimmten Voraussetzungen die Notwendigkeit, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Dazu muss der Pflegebedürftige mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt werden, und der Pflegende darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche zusätzlich erwerbstätig sein. Damit können Pflegende bei einer Erwerbstätigkeit von unter 30 Stunden in der Woche und einer Pflegetätigkeit von mehr als 14 Stunden in der Woche mehrfach rentenversichert sein. Die Höhe der Beiträge und die entsprechende Rentenzahlung ergeben sich aus der jeweiligen Pflegestufe.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





