Pflegebedürftigkeit
finanzen.de Lexikon

Pflegebedürftigkeit
Kategorie(n):
Benötigt eine Person bei den folgenden Verrichtungen Hilfe, so erhält sie in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit jeweils 1 Punkt:
- Fortbewegen im Zimmer
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Waschen, Kämmen oder Rasieren
- Verrichten der Notdurft
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)3 Punkte
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) 4 -5 Punkte
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)6 Punkte
Aus der Pflegestufe ergibt sich die Leistung der Pflegerentenversicherung.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





