Pflegebedürftigkeit

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Pflegebedürftigkeit

Benötigt eine Person bei den folgenden Verrichtungen Hilfe, so erhält sie in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit jeweils 1 Punkt: - Fortbewegen im Zimmer - Aufstehen und Zubettgehen - An- und Auskleiden - Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken - Waschen, Kämmen oder Rasieren - Verrichten der Notdurft Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)3 Punkte Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) 4 -5 Punkte Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)6 Punkte Aus der Pflegestufe ergibt sich die Leistung der Pflegerentenversicherung.

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