Pflichtbeiträge

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Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht. Im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen werden Pflichtbeiträge bei der Prüfung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

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