Pflichtversicherung Selbstständiger

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Pflichtversicherung Selbstständiger

Kategorie(n): 
Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung; sie kann nicht ausgeschlossen werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind in erster Linie Arbeiter und Angestellte pflichtversichert, also Personen, die abhängig beschäftigt sind. Darüber hinaus besteht auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen Versicherungspflicht in der GRV. In die Versicherungspflicht einbezogen sind Selbstständige, die nach allgemeiner Auffassung trotz Selbstständigkeit der sozialen Absicherung durch die Rentenversicherung bedürfen. Nicht pflichtversichert sind dagegen Selbstständige, die diesen Schutz nicht benötigen, weil sie Zugang zu einer Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe haben (berufsständische Versorgungswerke). Pflichtversicherte Selbstständige sind z.B. Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind, Künstler, Publizisten, Lehrer und Erzieher.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.