Raub
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Raub
Ein Versicherungsschaden aus einem Raub wird üblicherweise über die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings ist ein Raub versicherungstechnisch genau definiert. Er liegt vor, wenn dem Versicherten der versicherte Gegenstand mit Gewalt entwendet wurde. Gewalt wiederum setzt voraus, dass bewusst Widerstand gegen die Entwendung geleistet wurde. Ein Raub liegt ebenfalls vor, wenn sich der Versicherte Gegenstände wegnehmen lässt, weil ihm Gewalt angedroht wurde oder weil der Versicherte aufgrund einer unverschuldeten körperlichen Beeinträchtigung keinen Widerstand leisten konnte.
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