Rechnungszins, Rechnungszinsfuß

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Rechnungszins, Rechnungszinsfuß

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Unter Rechnungszins oder Rechnungszinsfuß versteht man im Versicherungswesen den garantierten Zins, der für eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung gezahlt wird. Er kommt auf das im Vertrag festgelegte Deckungskapital zur Anwendung und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit der Versicherung. Der Rechnungszins ist gesetzlich festgelegt und in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Zum 01. Januar 2012 wird er ein weiteres Mal reduziert auf nur noch 1,75 Prozent. Damit liegt die garantierte Verzinsung einer Lebens- oder Rentenversicherung regelmäßig unter der aktuellen Inflationsrate, die sich in guten wirtschaftlichen Zeiten bei zwei Prozent oder darüber einpendeln kann. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Verzinsung einer zur Altersvorsorge gedachten Lebensversicherung durch die Inflation mehr als aufgezehrt wird. Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird sich unter diesen Prämissen zu einer wenig rentablen Form der Altersvorsorge entwickeln. Neben den garantierten Zinsen kann die Ablaufleistung noch um Überschuss- und Gewinnbeteiligungen ergänzt werden.

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