Rechtsanwaltskosten
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Rechtsanwaltskosten
Kategorie(n):
Bestehen aus Gebühren und Auslagen des RA (Rechtsanwalt), deren Höhe sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergibt.
Gebühren richten sich (auch bei Beratungen) nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Sozialgerichtssachen gibt es Rahmengebühren. Kriterien für die Bemessungsgrundlage: die Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die finanziellen Verhältnisse des Versicherten.
Die Auslagen bestehen aus (meist pauschalierten) Postgebühren, Kopierkosten, Mehrwertsteuer und Reisekosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeldern.
Ihre Versicherung trägt grundsätzlich nur die Kosten eines mit der Interessenwahrnehmung beauftragten Rechtsanwaltes. Erweist sich ein Anwaltswechsel aus objektiven Gründen, die nicht in der Person des Versicherungsnehmers liegen als notwendig (etwa Tod oder Berufsaufgabe des Rechtsanwalts, trägt die Versicherung auch die Kosten für den neuen Rechtsanwalt.
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