Rechtsschutzfall

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Rechtsschutzfall

Kategorie(n): 
Ihre Versicherung muss nur zahlen, wenn ein Rechtsschutz-Fall eingetreten ist. Dabei wird zunächst geprüft, ob ein dieser in den versicherten Zeitraum fällt. Der Rechtsschutz-Fall muss nach Abschluss des Rechtschutz-Vertrages bzw. nach Ablauf der Wartezeit und vor Beendigung des Rechtschutz-Vertrages eingetreten sein.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.