Regelaltersrente

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Regelaltersrente

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Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Allerdings wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente zwischen 2012 und 2031 Schritt für Schritt von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Ab 2012 wird ab dem Geburtsjahrgang 1947 die Regelaltersrente in Ein-Monats-Schritten angehoben, ab 2025 in Zwei-Monats-Schritten. Damit gilt für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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