Reifenschaden

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Reifenschaden

Reine Reifenschäden sind weder in der Fahrzeugteilversicherung noch in der Fahrzeugvollversicherung abgedeckt. Reifenschäden werden nur ersetzt, wenn durch dasselbe Schadenereignis auch weitere ersatzpflichtige Schäden am versicherten Fahrzeug auftreten. Beispiel für Leistungseinschränkung : Reifen am versicherten Fahrzeug werden zerstochen. Beispiel für Leistung : Bei einem Fahrzeugbrand verbrennen die Reifen am versicherten Fahrzeug mit.

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