Reisekosten
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Reisekosten
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Gehören zu Ihren persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Ausnahme : Reisekosten zu ausländischem Gericht werden übernommen, wenn Ihr persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
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