Rentenabschlag

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Rentenabschlag

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Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss einen Abschlag hinnehmen. Dieser Abschlag liegt bei 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher in Rente geht. Diese Regelung gilt bereits heute mit der bestehenden Regelaltersgrenze von 65 Jahren und wird auch in Zukunft mit der neuen Regelaltersgrenze ab 67 Jahren zur Anwendung kommen. Wer also mit der neuen Altersgrenze ab 67 Jahren trotzdem mit 65 in Rente gehen möchte, muss einen Abschlag von 7,2 Prozent akzeptieren, der für die gesamte Zeit des Rentenbezugs gilt. Der bisher gewährte Zuschlag für einen Renteneintritt nach dem 65. Lebensjahr mit 0,4 Prozent pro Monat wird im Übrigen mit der Rente ab 67 entfallen.

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