Rentenversicherung
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Rentenversicherung
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Die Rentenversicherung gehört neben der Kranken-, Pflege-, Unfall- und der Arbeitslosenversicherung zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Die Aufgaben der Rentenversicherung sind: Zahlen von Renten und Zusatzleistungen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, Zahlen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie das Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner. Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Seit dem 01.10.2005 treten alle bisherigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Namen der Deutschen Rentenversicherung auf. Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist damit die Deutsche Rentenversicherung ihr Ansprechpartner.
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