Repräsentant
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Repräsentant
Der Begriff „Repräsentant“ ist in der Versicherungswelt nicht näher definiert. Üblicherweise und nach gängiger Rechtsprechung allerdings gelten als Repräsentanten des Versicherten dessen Ehepartner oder auch der Lebensgefährte. Auch volljährige Personen, die mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft leben, können als Repräsentanten gelten. Ein Repräsentant muss volljährig sein und im Zweifelsfall auch mit der Vertretung des Versicherten und der Übernahme bestimmter rechtlicher Pflichten beauftragt sein.
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