Riester Rente

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Riester Rente

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Die Riester Rente ist eine staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge. Der Vermögensaufbau erfolgt durch Beiträge des Versicherten und staatliche Zulagen. Um jährlich die Grundzulage von 154 Euro sowie die Zulage von 185 Euro Kind (300 Euro für ab 2008 Geborene) zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro pro Jahr. Zahlt der Versicherte geringere Beiträge, erhält er die Zuschüsse nur anteilig.Unmittelbar zulagenberechtigt sind unter anderem Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Auch nicht unmittelbar Zulagenberechtigte können die Zuschüsse erhalten. Voraussetzungen sind ein eigener Riester-Vertrag und ein zulagenberechtigter Ehepartner mit Riester-Vertrag. 

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