Rückdatierung

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Rückdatierung

Sie können den Versicherungsbeginn um zwei Monate rückdatieren lassen, bei: · Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung. · Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes. · Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschließung (Ehegattennachversicherung).

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