Sachleistungen

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Sachleistungen

Grundsätzliches Erstattungsprinzip der GKV ("Krankenversichertenkarte"). Es erfolgt keine direkte Abrechnung mit den Patienten, sondern zwischen Arzt und Krankenkasse. Nach Einführung des Gesundheitsreformgesetzes dürfen Krankenkassen auch Kostenerstattung erproben.

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