Schadenrückstellung
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Schadenrückstellung
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Geldrücklagen, die der Versicherer vorschießt, um Schadenaufwendungen für bereits eingetretene, Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten abzudecken und die der Versicherte auf Grund erfolgreicher Prozessführung von der Gegenseite oder vom Gericht erstattet bekommt;
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