Schifffahrt-Rechtsschutz
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Schifffahrt-Rechtsschutz
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Spezialform des Verkehrs-Rechtsschutzes. Die amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen des Schiffes ist mit dem Führerschein für Motorfahrzeuge "zu Lande" vergleichbar. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt werden.
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