Schmuck
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Schmuck
Die Entschädigung für das Abhandenkommen oder die Zerstörung und Beschädigung von Schmuck ist in der Hausratversicherung abgedeckt. Neben Schmuck sind auch Edelsteine und Perlen abgesichert. Hohe Wertgrenzen können vereinbart werden, wenn der Schmuck in einem verschlossenen und verankerten Stahlschrank aufbewahrt wird. Hat ein Versicherter entsprechend hochwertigen Schmuck, ist deshalb zu überlegen, wie und wo er fachgerecht aufbewahrt wird um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
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