Selbstbeteiligung im Krankenhaus
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Selbstbeteiligung im Krankenhaus
Eine Selbstbeteiligung des Versicherten kann auch in der Krankenversicherung vereinbart werden um die Versicherungsprämie in einem überschaubaren Rahmen zu halten. In der privaten Krankenversicherung ist das üblich und eine empfehlenswerte Variante, um auch bei einem hochwertigen Versicherungsschutz in den Genuss von niedrigen Monatsbeiträgen zu kommen. Die Selbstbeteiligung greift dann in der Regel für Leistungen im ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Doch auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen immer mehr Leistungen von dem Versicherten aus eigener Tasche gezahlt werden. Dies gilt im ambulanten und im Zahnbereich, doch auch bei stationären Leistungen im Fall eines Krankenhausaufenthalts. Hier sind ganz besonders die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer von einer Selbstbeteiligung abgedeckt oder die Behandlung durch einen Privat- oder Chefarzt, da diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Alternativ kann dazu eine private Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen werden.
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