Sonderausgabenabzug

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Sonderausgabenabzug

Beiträge zu Versicherungen und zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge sind in einem gewissen Rahmen bei der Einkommenssteuererklärung abzusetzen und sorgen damit für ein verringertes zu versteuerndes Einkommen. Damit reduziert sich gleichzeitig die Steuerlast des Steuerpflichtigen. Da aber auch die Beiträge zur Sozialversicherung als Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, ist der Anteil begrenzt, der noch durch private Versicherungen hinzukommt, weil die jeweils abzugsfähigen Höchstbeiträge bereits ausgeschöpft sind.

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