Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

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Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Dieser Straf-Rechtsschutz ist ein spezielles Angebot für Firmen, deren Inhaber sowie gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer. Mit diesem Angebot soll den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen für strafrechtlichen Bereiche im Zusammenhang mit der Produktgestaltung und dem Umweltschutz Rechnung getragen werden. Mit versichert sind außerdem die im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen. Selbstständige Tochter- und Beteiligungsunternehmen können im gleichen Umfang mitversichert werden. Es handelt es sich dabei generell um einen Allgemeinen Straf-Rechtsschutz mit folgenden Besonderheiten: · Alle Risikoausschlüsse, die den Straf-Rechtsschutz betreffen, können je nach Bedürfnis des versicherten Unternehmens einzeln oder insgesamt aufgehoben werden; · Die Versicherung ist zunächst unabhängig vom tatsächlichen oder behaupteten Verschuldungsgrad des Betroffenen zur Leistung verpflichtet. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz ist dieser allerdings zur vollen Rückzahlung der gezahlten Leistungen verpflichtet. · Der Rechtsschutz-Fall gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Ermittlungsverfahren gegen den Versicherten von der zuständigen Behörde eingeleitet wurde; · Hinsichtlich des örtlichen Geltungsbereiches kann eine weltweite Ausdehnung ebenso vereinbart werden wie eine Beschränkung auf Deutschland; · Für Rechtsanwalts-Vergütungen und Sachverständigenkosten kann jeweils die Erstattung des Mehrfachen der gesetzlichen Höchstgebühren vereinbart werden; · Ihre Versicherung übernimmt darlehensweise jede von Ihnen zu stellende Kaution bis zu dem im Einzelfall festzulegenden Höchstbetrag; · Alle gegnerischen Nebenklägerkosten fallen unter den Rechtsschutz, vorausgesetzt, durch die Kostenübernahme wird die Einstellung des Strafverfahrens erreicht.

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