Steuerersparnis
finanzen.de Lexikon

Steuerersparnis
Kategorie(n):
Der Staat fördert die private Altersvorsorge seiner Bürger auf verschiedene Weise. Mit den Neuregelungen zum Alterseinkünftegesetz wurde allerdings die Steuerersparnis bei Lebens- und Rentenversicherungen ab 1.1.2005 gekippt. Für Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge) gilt aber noch eine sog. Bestandsschutzregelung, d.h. sie sind auch weiterhin steuerlich doppelt begünstigt. Für Verträge die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg weg. Die Erträge müssen aber nicht während der Vertragslaufzeit (Ansparphase), sondern erst bei Auszahlung der Ablaufleistung versteuert werden.
Darüber hinaus fördert der Staat die Altersversorgung über die Riester- und die Rürup-Rente in Form von Steuerersparnissen.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





