Steuerersparnis durch Beiträge

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Steuerersparnis durch Beiträge

Beiträge zu steuerlich begünstigten Vertragsformen können in begrenztem Rahmen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beiträge gehören zu den so genannten "Vorsorgeaufwendungen". Besonders Selbstständige und Beamte können dadurch erhebliche Steuervorteile erzielen. Im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) kommt dem Sonderausgabenabzug eine besondere Bedeutung zu.

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