Streitwert
finanzen.de Lexikon

Streitwert
Der Begriff des Streitwerts wird üblicherweise für die Rechtschutzversicherung relevant. Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet und ist der in Geld gemessene Maßstab für eine juristische Auseinandersetzung. Sind die Ansprüche genau zu beziffern, berechnet sich der Streitwert nach dem unverzinsten Betrag der Ansprüche. Sind die Ansprüche nicht zu beziffern, kann das Gesetz den Streitwert schätzen. Der Streitwert ist maßgeblich dafür, welches Gericht für einen Prozess zuständig ist, welche Rechtsmittel wie die Berufung oder Revision gestattet sind und in welcher Höhe die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten festzulegen sind.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





