Sturm
finanzen.de Lexikon

Sturm
Schäden durch Sturm sind im Rahmen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings setzt eine Leistungspflicht der Versicherung einen Sturm voraus, der genau definiert ist. Unter Sturm im Sinne der Leistungspflicht der Versicherung versteht man demnach eine wetterbedingte Luftbewegung mit einer Windstärke von mindestens acht oder einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 Kilometer pro Stunde. Der Sturm kann nachgewiesen werden wenn das zuständige Wetteramt für den Schadentag und den Schadenort die entsprechende Windstärke acht festgestellt hat, oder wenn in der Nachbarschaft gleichartige Sturmschäden festgestellt wurden oder wenn der Schaden nach menschlichem Ermessen nur durch einen Sturm mit der Windstärke acht entstanden sein kann.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





