Sturmflut
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Sturmflut
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Schäden durch eine Sturmflut sind üblicherweise im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung von der Leistungspflicht des Versicherers ausgenommen. Sie können allerdings im Rahmen einer Elementarschadenversicherung abgedeckt sein, wenn die lokalen und regionalen Gegebenheiten dies erfordern. In diesem Fall ist eine entsprechende Elementarschadenversicherung separat abzuschließen.
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