Sucht

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Sucht

1. Für auf Sucht beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sind die PKV-Unternehmen leistungspflichtig. Für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren besteht jedoch grundsätzlich keine Leistungspflicht. 2. Gemäß der Empfehlung des PKV-Verbandes beteiligen sich die PKV-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis an den Kosten von Entziehungsmaßnahmen.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.