Tapeten
finanzen.de Lexikon

Tapeten
Sind Tapeten durch einen Brand beschädigt worden, können sie in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden vertraglichen Verhältnissen entweder von der Wohngebäudeversicherung des Vermieters ersetzt werden oder aus der Hausratversicherung des Mieters. Hat der Mieter die Wohnung tapeziert bezogen, gehören die Tapeten dem Vermieter. Werden sie dann bei einem Brand beschädigt, muss seine Wohngebäudeversicherung für den Schaden aufkommen. Hat der Mieter die Wohnung tapeziert, gehören die Tapeten zu seinem Hausrat. In diesem Fall muss seine Hausratversicherung für einen Brandschaden aufkommen.
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