Tarifgruppe

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Tarifgruppe

Die Tarifgruppe ist ein subjektives Gefahrenmerkmal zur Tarifierung in der Kraftfahrthaftpflicht- bzw. Fahrzeugversicherung. Ausgehend von der derzeitig ausgeübten Tätigkeit (nicht vom ursprünglich erlernten Beruf) ordnen die Versicherungen Ihre Kunden in eine der 3 Tarifgruppen ein: · Behördenangestellte, Beamte - Tarifgruppe B, · Landwirte (Agrarier) - Tarifgruppe A, · übrige Berufszweige - Tarifgruppe R.

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