Todesfallleistung
finanzen.de Lexikon

Todesfallleistung
Kategorie(n):
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung (§ 7, 4 AUB).
Der Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen (§ 9 VI AUB).
Bei Unfällen mit Invaliditätsfolgen zahlt die Versicherung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Vorschüsse auf die Invaliditätsleistung. Der Vorschuss auf die Invaliditätsleistung wird maximal bis zur Höhe der Todesfallsumme geleistet und kann nur beansprucht werden, wenn eine Todesfallsumme versichert ist (§ 11, II AUB).
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





