Überforderungsklausel
finanzen.de Lexikon

Überforderungsklausel
Die Überforderungsklausel umfasst die Härtefallregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die unzumutbar belastet werden, erhalten eine kostenfreie Regelversorgung. Eine unzumutbare Belastung liegt u. a. vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unter einer bestimmten Grenze liegen (2006: Alleinstehende 980?, mit einem Angehörigen 1.347,50?, jeder weitere Angehörige zusätzlich 245? ), Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung beziehen. So haben Versicherte z.B. Anspruch auf Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz. Die Festzuschüsse decken mindestens 50 % der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Versicherte. Wünscht der Versicherte eine höherwertige Versorgung (z. B. Implantat statt Brücke) hat er die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten selbst zu zahlen.
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