Umlageverfahren

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Umlageverfahren

Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter). Die Finanzierbarkeit einer Rente ist dabei nicht abhängig vom eigenen Beitrag, sondern vom Beitragsaufkommen der jeweils folgenden Generation. Daher spricht man bei der umlagefinanzierten Rente auch vom "Generationenvertrag". Im Unterschied zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst, um im Leistungsfall (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt zu werden.

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