Umwandlung des Rechtschutzvertrages
finanzen.de Lexikon

Umwandlung des Rechtschutzvertrages
Ein Rechtschutzvertrag kann unter bestimmten Umständen umgewandelt oder abgeändert werden, wenn sich durch eine Änderung der Umstände die Notwendigkeit ergibt, den Rechtschutz anzupassen. Eine entsprechende Umwandlungsklausel kann im Vertrag vereinbart werden. Unter dieses Recht zur Umwandlung fällt zum Beispiel die Umwandlung eines Privat-Rechtschutzes für Selbständige in eine Privat- und Berufs-Rechtschutzversicherung für Nichtselbständige, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr selbständig ist.
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