Umzug
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Umzug
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Sobald Sie mit dem Umzug anfangen, geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über. Da der Umzug in eine neue Wohnung in der Regel längere Zeit dauert, besteht in der Übergangszeit auch noch für Ihre alte Wohnung Versicherungsschutz. Nach zwei Monaten ab Umzugsbeginn besteht der Versicherungsschutz jedoch nur noch für Ihre neue Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass immer dann kein automatischer Übergang des Versicherungsschutzes auf Ihre neue Wohnung erfolgt, wenn Sie in einen Bereich außerhalb Deutschlands ziehen. Ihr Versicherungsschutz erlischt mit dem Umzugsende, spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Sie sind verpflichtet, Ihren Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn Ihrer Versicherung schriftlich mitzuteilen. Ebenso müssen Sie die Wohnfläche Ihrer neuen Wohnung angeben.
Liegt Ihre neue Wohnung in einem Tarifgebiet mit einem anderen Prämiensatz, so ändert sich Ihre Prämie ab Umzugsbeginn entsprechend. Sollte der Fall eintreten, dass sich Ihre Prämie erhöht, wird Ihnen ein Kündigungsrecht von einem Monat nach Zugang der Mitteilung eingeräumt.
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