Unfallbegriff
finanzen.de Lexikon

Unfallbegriff
Kategorie(n):
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes:
· plötzlich
· von außen
· unfreiwillig
· Gesundheitsschädigung
· Ereignis
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor.
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