Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)

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Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)

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Wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer einen Unfall erleidet und innerhalb eines Jahres an den Folgen stirbt, wird neben der Todesfallleistung aus der Hauptversicherung zusätzlich die Leistung aus der UZV fällig. Eine UZV kann bei den meisten Kapital- und Rentenversicherungen mit Todesfallleistung eingeschlossen werden (Ausnahme: vermögensbildende Lebensversicherung).

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