Unterversicherung

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Unterversicherung

Kategorie(n): 

Dieser Begriff bezieht sich üblicherweise auf Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und gewerbliche Versicherungen. Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Deckungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Der Versicherte erhält nach einem Schadensfall eine zu geringe Zahlung vom Versicherer für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der Sache in neuwertigem Zustand. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, werden bestimmte Maßstäbe angesetzt, nach denen der Versicherungswert der zu versichernden Sachen zu ermitteln ist. Unterversicherung kann mit einer ausreichenden Deckungssumme oder einer Klausel zum Unterversicherungsverzicht vermieden werden. Wurde ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, zahlt der Versicherer auch bei einer zu geringen Deckungssumme den Betrag, der für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand nötig ist.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.