Verbraucherinformationen

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Verbraucherinformationen

Der Lebensversicherer ist verpflichtet, dem Antragsteller eine schriftliche Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben auszuhändigen. Dazu gehören u.a.: - Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers - Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des VR - Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Sektor Versicherungsaufsicht) - Laufzeit des Vertrages - Beitrag, Zahlungsweise - Bindefrist des Antrags - Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt - Informationen zur steuerlichen Behandlung - Übersicht über die garantierten Leistungen (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungssumme) - Grundsätze zur Überschussermittlung und -verteilung Abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Antragsteller die Verbraucherinformationen komplett erhält, hat er das Rücktritts- oder Widerspruchsrecht.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.