Verbundene Leben

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Verbundene Leben

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Bei einer Versicherung auf verbundene Leben sind zwei (oder mehrere) Personen in einem Vertrag versichert. Sie liegt nur dann vor, wenn die Versicherten auch gemeinsam Versicherungsnehmer sind. Da das Todesfallrisiko zweier Personen in einem Vertrag zusammengefasst ist, ist der Beitrag höher als bei einer vergleichbaren Versicherung auf ein Leben, jedoch geringer als bei zwei Einzelverträgen. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Der Vertrag endet dann. Bei gleichzeitigem Tod der versicherten Personen wird die Leistung nur einmal fällig. Eine Risikoversicherung auf verbundene Leben eignet sich beispielsweise, um eine auf zwei Gehältern basierende Baufinanzierung abzusichern. Eine gemischte Lebensversicherung auf verbundene Leben bietet sich für Ehepartner an, wenn der Tod eines Partners Versorgungsprobleme für den anderen aufwirft (Ehegattenversicherung).

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