Vereins - Rechtsschutz
finanzen.de Lexikon

Vereins - Rechtsschutz
Kategorie(n):
Rechtschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist. Bietet dem Verein Arbeits-Rechtschutz. Außerdem erhalten der Verein sowie seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Mitglieder (im Rahmen der Wahrnehmung von
satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) Allgemeinen Schadenersatz-Rechtschutz,
Allgemeinen Straf-Rechtschutz, Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtschutz sowie Sozialgerichts-Rechtschutz.
Der Vereins-Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





