Verkehrs - Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht
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Verkehrs - Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht
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Rechtschutz besteht also für Auseinandersetzungen aus Fahrzeugkauf- und Reparaturverträgen wie auch für Tanken, Auftrag zum Ölwechsel, Kauf eines Autoradios, Anschaffung von Fahrzeugersatzteilen, Abschluss von Kfz-Versicherungsverträgen (Ausnahme: im Kfz-Gewerbe-Rechtschutz), Anmietung eines Fahrzeuges, Vertrag über Kfz-Beförderung in Reisezug oder auf Fähre, Wagenwaschen, Abstellen auf bewachtem Parkplatz, Miete in Großgarage, Abschleppen.
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